... zur üblichen Beratungspraxis:

- prüfen Sie bitte ganz genau, wer ihr Berater (rechtlich gesehen) ist und ggf. für wen genau er/sie wirklich tätig ist und auch verantwortlich sein muss.

 

- hinterfragen Sie Ausbildung, Haftung, vorhandene Lizenzen und vor allem in welchem Interesse (Kunde oder Gesellschaft) die Beratung stattfinden wird.

 

- mag ihr bisheriger Berater (korrekt eher ja Vertreter) persönlich in Ordnung sein. Dies bedeutet jedoch weder eine fachliche Qualifikation noch das sich die Beratung den jeweiligen Konzerninteressen entziehen kann. 

... vielen Aussagen der gebundenen Beraterschaft bedeutet dies daher:

 

- Der Makler wahrt die Interessen seiner Mandanten gegenüber den Finanzgesellschaften (wie Versicherungen/Banken/Bausparkassen)

 

- Die Rechte und Pflichten werden in einem Maklervertrag geregelt, wodurch der Makler auch rechtlich auf Seiten des Kunden steht. (im Gegensatz zum klassischen gebundenen Vertreter, welcher rechtlich auf Seite seiner Bank oder Versicherung steht.)

 

- gemäß EU-Vermittlerrichtlinie verfügt der Makler über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, geprüfte Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkundenachweis.

 

- wird die Ausbildung und Beratungsqualität durch klare gesetzliche Vorgaben, Lizenzen und Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer sehr genau geregelt.

...Dem was Ihnen manche  strukturvertriebe , mehrfachagenten  und leider nur auf dem Papier eingetragene  "makler"  erzählen wollen:

- gehören Strukturvertriebe in der Regel zu Versicherungskonzernen, haben damit entsprechende Vorgaben und Präferenzen, sind damit eher gebunden an die Interesse der Versicherungsunternehmen als an die ihrer Kunden

 

- sind manche der Makler durch diese Anbindung eben nur im Außenverhältnis Makler (nach §93HGB) und im Innenverhältnis doch wieder Handelsvertreter (nach §84HGB),  wie eben auch Versicherungsvertreter, was zu interessanten Haftungskonstellationen der Berater für alle Beteiligten führt..

 

- haben viele Berater gar nicht so viele Lizenzen, wie gewünscht wären und/oder kaum hinreichende Ausbildung und nutzen als Ausweichlösung einfach nur ein Haftungsdach ihres Konzerns, Vertriebes oder auch Maklerpools.

 

- sind leider viele Makler nach wie vor eher in Verbindung mit wenigen Gesellschaften, nutzen (auch wenn dies rechtlich sehr bedenklich ist) gern mal nur einzelne Gesellschaften.