Was unterscheidet eigentlich einen (Versicherungs- und Finanz-) Makler von einem gebundenen Versicherungs- oder Bankvertreter?
Im Beamtendeutsch wird der Makler auch als "treuhändischer Sachwalter seines Kunden" bezeichnet mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Ein Auszug verschiedener Merkmale soll hier bereits einen ersten Überblick geben. Weiterführende Unterschiede z.B.: in den Begriffen - Beratung - Honorar - Courtage und die Ausprägungen verschiedener Berufsbilder werden gern im persönlichen Gespräch beleuchtet.
Merkmal:
- Auftraggeber:
- Abhängigkeit:
- Status:
- wem verpflichtet:
- Produktauswahl:
- Haftung
- Vergütung
- gesetzliche Grundlage
- Überprüfung
- Ausbildung
Makler:
Kunde
die Produktanbieter haben hier keine Weisungsbefugnis
i.d.R. selbstständig
dem Kunden
"Poolmakler"
hat mehrere hundert Anbieter über Maklerpool
"Einzelmakler":
meist wenige direkte Anbindungen
teils mit Bindung an Strukturvertriebe
"Honorarmakler"
Auswahl aus Honorartarifen
1. eigene Vermögens-schadenhaftpflicht
2. Zuverlässigkeit
3. geordnete Verm.verhältnisse
i.d.R. Honorar od.
Courtage
§93 ff HGB / §59 VVG
Kaufleute (§7 HGB)
wünschenswert:
mind. Kaufmann/-frau
od. Finanzfachwirt
+ Fachrichtung Finanzberatung
Lizenzen:
§34c
= Konsumentenkredite
§34d
= Versicherungen
§34f
= Anlagen/Fonds
§34i
= Wohnkredite
Mehrfachvertreter:
häufig zu finden in Strukturvertrieben
Auftraggeber meist der Vertrieb/Gesellschaft
gilt oft nur als angestelltenähnliche Selbstständige
i.d.R. dem Vertrieb/ den Gesellschaften
"Auswahl" an Gesellschaften, (meist jedoch nur aus dem Konzern des ggf. beteiligten Versicherungskonzerns oft Unterscheidung Außenverhältnis (dem Kunden gegenüber) und Innenverhältnis (seinem Vertrieb gegenüber)
ggf. abgewälzt auf den Mehrfachagent, Haftungsdach "ersetzt" zudem fehlende Lizenzen
i.d.R. Provision
i.d.R. §84HGB
mehrfach gebunden
wünschenswert:
s. Makler
in der Praxis:
oft Quereinsteiger mit kaum fachlichem Hintergrund
Lizenzen:
oft nur Haftungsdach, um Lizenzpflicht zu umgehen
(1-Firmen)-Vertreter:
Versicherung oder Bank
ist Interessenvertreter seines Unternehmens
i.d.R. angestellt oder selbstständig mit 1 Auftraggeber
seinem Arbeitgeber
i.d.R. begrenzt auf das eigene Haus
teils Vertreter,
teils das vertretene Unternehmen
i.d.R. Provision
§84 HGB als Handels-vertreter/Angestellter
Banken meist kaufmännisch od. Fachwirt
Versicherung:
- "Fachmann/-frau":
(ca. 1 Jahr Ausbildung)
- Kaufmann/-frau:
(ca. 3 Jahre Ausbildung)
Lizenzen:
Ausnahmeregelungen für Bank und Vers.
umgehen häufig Lizenznotwendigkeit und damit fehlt ggf. Qualifikationsnachweis für deren Vertreter