Gegenüberstellung Unabhängigkeit/Abhängigkeit

Nach aktueller Rechtsauffassung entsteht durch das Vergütungsmodell "Courtage" beim Makler eine Abhängigkeit vom Produkthersteller. Damit müssen sich alle hier aufgeführten Maklerfirmen auch vom Begriff der "unabhängigen Beratung" distanzieren.

 

Der Gesetzgeber definiert hier primär nach der Art der Vergütung und dadurch entstehenden Interessenkonflikten des Vergütungsempfängers. Ein eigener Versuch der Erklärung ohne Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit und Gewähr daher nun aus eigener Praxis.

 

Als abhängig gilt in der Rechtsauffassung, wer von einer Versicherung, Bank oder anderem Finanzunternehmen für seine Arbeit vergütet wird. Nachvollziehbar, da dies in der Hauptsache eben den klassischen Bank- oder Versicherungsvertreter klar definiert. (siehe auch den Vergleich unter "Wissenswertes")

 

Ein Makler erhält dagegen seine Vergütung entweder über Honorar direkt vom Kunden oder als Courtage von den Produktanbietern.

 

Hier fehlt nun leider eine sinnvollere Berücksichtigung innerhalb der Maklerschaft. Die Auffassung des Gesetzgebers, dass damit ein Berater, der gegen Honorar bezahlt wird, als unabhängig gilt, stösst gerade in der Courtagefinanzierten Maklerschaft, zu der auch die hier vertretenen Maklerfirmen zählen, auf Unverständnis, muss aber so natürlich akzeptiert werden.

 

Jeder Makler ist verantwortlich für eine im Kundeninteresse ausgeführte Produktanalyse, die sich eben nicht nach der Courtage richten darf. Dennoch definiert obige Regelung eher den honorarbasierten Berater als "Unabhängig", was aber ja nicht automatisch ein Qualitätskriterium darstellt.

Wie in leider vielen Berufszweigen gibt es auch oder gerade im Finanzsektor Dienstleister, die im Kundeninteresse handeln und leider auch welche, die ihre Arbeit eben eigennütziger sehen.
Damit ist ein per Gesetz als unabhängig definierter Berater also weder besser noch schlechter, durch diese Bezeichnung. Die Unabhängigkeit bezieht sich damit wohl auf die Frage - Wer wird wie bezahlt?

 

Warum haben sich nun alle Maklerfirmen dieser Seite dafür entschieden bis auf weiteres den Courtagefinanzierten Weg zu nutzen und sich dadurch nicht (!) unabhängig nennen zu dürfen.

 

 - es gibt bislang mehr Auswahl an Tarifen und Anbieter für Courtagetarife

 - rechnet man das Honorar der üblichen Courtage gegenüber, sind hier finanziell nicht automatisch Ersparnisse für den Kunden zu erwarten

 - Honorarzahlung bedingt nicht automatisch eine umfangreichere oder bessere Auswahl

 - die Einführung reiner Honorarberatung hat in anderen Ländern dazu geführt, das der "Normalverdiener" sich die Beratung eines Honorarberaters nicht mehr leisten konnte, was zu einem Notstand gerade für die normalen Sachversicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Hausrat usw.) der normalen Haushalte geführt hat.

 - fachliches Wissen und langjährige Erfahrung oder schlicht Ausbildung haben nichts mit der Vergütungsart zu tun

 - finanziell erscheint die Honorarbasierte Variante für den Berater sogar als die lukrativere, da zudem auch noch Stornosicher. Leidtragender wäre damit dann jedoch wieder der Kunde.

 

Final kann man damit also nach dem heutigen Stand davon ausgehen, das bei Honorarbasierter Beratung ein guter Teil der "normal" verdienenden Kunden auf der Strecke bleiben würden und bestimmte Produktsparten gar nicht mehr oder zu kurz beraten werden würden.

 

Daher haben sich die hier vertretenden Maklerfirmen dazu entschlossen, solange es der Markt zulässt und es auch für das jeweilige Kundenklientel sinnvoll ist, nach wie vor die courtagebasierte Vergütung zu wählen, nach wie vor aus mehreren hundert Anbietern auszuwählen und die Produktempfehlung nach wie vor im Interesse der jeweiligen Kunden auszuwählen. (s. Ehrenkodex)

 

Bei weiteren Fragen kommen Sie gern auf ihren Makler zu und lassen sich die Unterschiede im Detail näher bringen. (Wie viele andere Beratungs- und Serviceleistungen nach wie vor ohne Honorarzahlung)